Hinweis: Wir haben in den verschiedenen Quellen Meilenstein-Informationen gefunden, die dem Grund nach inhaltlich gleich sind, jedoch teilweise unterschiedlich dargestellt werden. Durch die Betrachtung der Verfasser aus verschiedenen Sportarten heraus, ist es kompliziert, einen stimmigen Ablauf der allgemeinen geschichtlichen Abläufe zu generieren. Wir haben es versucht, aber immer wieder ergaben sich aus unserer Sicht Unstimmigkeiten bzw. bleiben uns Dinge, Formulierungen oder Bezeichnungen unklar. Diese Seite unterliegt einer permanenten Laufendhaltung und Korrektur. Sofern der Leser etwas fehlerhaftes entdeckt bzw. Hinweise zur Richtigkeit geben kann, bitten wir uns unter chronik@vsg-altglienicke.de zu kontaktieren.
1933
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.01.1933 und nach der Reichstagswahl am 05.03.1933 gab es außer den allgemeinen gesellschaftlichen Veränderung auch umfangreiche Umgestaltungen im Deutschen Sport. Wir haben versucht, die Vorgänge und Ereignisse in Zeitfenster einzuordnen und einzelne Daten in verschiedene tabellarische Übersichten zusammenzufassen. Als Quellen standen uns u.a. zur Verfügung: 1*) Andreas Ebener "Als der Krieg den Fußball fraß", 2*) Skorning "Fußball in Vergangenheit und Gegenwart, 3*) Nils Havemann "Fußball unterm Hakenkreuz", 4*) Staatsbibliothek: Verordnungsblatt des DRL/NSRL, 5*) Bibliothek der Bundeswehr Strausberg: Märkische Turn- und Sportzeitung, ohne Quellenangaben: Wikipedia/sonstige Infos im Netz oder allgemein bekannte Sachverhalte.
Unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Sport von jüdischen, kirchlichen und Arbeitersportvereinen drastisch eingeschränkt. Im Rahmen der Einführung des Führerprinzips wurde durch Innenminister Dr. Wilhelm Frick mit Hans von Tschammer und Osten ein Reichsportkommissar eingesetzt, der den Sport im Sinne einer nationalsozialistischen Bewegung umgestalten sollte (Quelle: 1*, Seite 51).
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
30.01.1933 | Politische Machtübernahme der Nationalsozialisten, | |
ab 27.02.1933 | Schließung aller Einrichtungen des Arbeitersports und Verbot aller Tätigkeiten der Kampfgemeinschaft für die Einheit des Arbeitersports (Quelle: 2*). | Der Sport bei der TuSV Altglienicke 1906 wurde eingestellt. |
25.03.1933 | Willenserklärung der Vorsitzenden (Neuendorf/D.T., Pauli/Rudern, Linnemann/Fußball) des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen (DRA) gegenüber der Reichsregierung, die Organisation (dem Grunde nach eine Dachorganisation der Sportverbände) im Sinne der Deutschen Sporttradition weiterzuführen (Quelle: 2* und 3*). | |
28.04.1933 | Hans von Tschammer und Osten wird zum Reichssportkommissar ernannt (Quelle: 2*) | |
10.05.1933 *2) | Auflösung des DRA als "Parlament des uneinigen Sportsystems" durch DRA-Vorsitzende bei Hans von Tschammer und Osten mit dem Ziel der Einführung eines "politischen Systems der Leibesübungen" Quelle: 3*) | Die bürgerlichen Sportfachverbände (Deutsche Turnerschaft und V.B.B.) existierten weiter. Der MTV Spieß Altglienicke (Turnen und Handball) und der Altglienicker Ballspiel Club 1909 (Fußball) führten den Sportbetrieb im Rahmen ihrer Dachverbandsstruktur und den aktuellen Sportprogrammen und Ansetzungen weiter. |
Mai | Auflösung aller sozialdemokratischen Vereine des A.T.S.B. (Quelle: 2*) | |
Ende Mai | Veröffentlichung der "Richtlinien für den neuen Sport im Volkskörper", Quelle: 1*), |
Mit der Auflösung des Deutschen Reichs Ausschusses für Leibesübungen (DRA) wurden 15 Fachverbände gegründet, die im Reichsführerring (andere Quellen verwenden die Bezeichnung Reichssportführerring) zusammengeführt wurden. Die erste Gleichschaltung im Sport begann. Außer den Umgestaltungen im Sport kam es auch auf anderen gesellschaftlichen Ebenen zu wesentlichen Veränderungen. In 3*) werden einige dieser Umwandlungen aufgelistet, wie z.B. "... die Übertragung der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich (1933/1934), die Auflösung der Gewerkschaften und Bildung der Deutschen Arbeitsfront (Mai 1933), das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien (Juli 1933), Aufhebung der Pressefreiheit (September/Oktober 1933)...".
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
27.06.1933 | Endgültiges Verbot und Auflösung aller Arbeitersportvereine und Dachverbände, | Die TuSV Altglienicke 1906 wurde nach ihrer Auflösung politisch verboten. |
14.07.1933 | Erlass des Gesetzes über die "Einziehung volks- und staatsfeindlicher Vermögen" als letzte Maßnahme zum Verbot des Arbeitersports (Quelle: 2*), | |
14.07.1933 | Auflösung des Verbandes Brandenburgischer Ballspielvereine (V.B.B.) als Dachverband der Berlin/Brandenburgischen Fußballvereine (Fußball-Woche). Der D.F.B. blieb als Vertreter in der FIFA erhalten. | Die Serie der Fußballer des AGBC 1909 wurde im Rahmen der bisherigen Staffeln und Spielklassen zu Ende gespielt. |
Im Rahmen der Gleichschaltung im Sport war die Einführung des Führerprinzips in den Verbänden und Vereinen konsequent durchzusetzen. In 3* auf Seite 116 zitiert Nils Havemann den damaligen D.F.B.-Vorsitzenden Linnemann, der sich zum Führerprinzip wie nachfolgend äußerte. "...Es gibt keine Bücher der Satzungen mehr mit Hunderten von Paragraphen. Die jährlichen Versammlungen fallen fort und damit auch die unendlichen Debatten über neue Paragraphen. Kurz gehaltene Bestimmungen des Führers sind an die Stelle der Gesetzbücher getreten...". Im Sommer 1933 wurden in den einzelnen Fachverbänden die bestehenden regionalen Verbandsstrukturen aufgelöst. Die regionalen Verbände wurden auf 16 Sportgaue aufgeteilt, die dem Reichssportkommissar/-führer bzw. in untergeordneter Ebene den Leitern der Gaufachämter unterstanden. Die Vereine aus Berlin/Brandenburg wurden in den Gau III (teilweise auch als Sportgau bezeichnet) überführt. Der Spiel- und Sportbetrieb wurde ab diesem Zeitpunkt durch die eingesetzten Leiter der Fachämter im Reichsführerring organisiert und verwaltet (Quelle: 4*); teilweise werden hier unterschiedliche Begriffe verwendet.
Mit der Auflösung und dem Verbot des Arbeitersportvereins TuSV Altglienicke 1906 existierten in Altglienicke nur noch der bürgerliche Turnverein MTV Spieß Altglienicke von 1883 mit der Sparte Turnen/Gymnastik einschl. Turnspiele (Handball) und der Fußballverein Altglienicker Ballspiel Club 1909. In einer Verordnung der Reichs-Sportführung wurde festgelegt, dass ehemalige Arbeitersportler ab dem 01.10.1933 unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied von bürgerlichen Vereinen werden konnten (Zeitungsausschnitt links nach Tabelle). Nachweislich ist, dass einige Handballer der TuSV Altglienicke 1906 sich den Handballern des MTV Spieß Altglienicke angeschlossen hatten. Von den Fußballern und Turnern haben wir keine exakten Belege zu Vereinswechseln. Wir sollten jedoch davon ausgehen, dass z.B. auch Fußballer gewechselt sind, denn zwischen den Altglienicker Fußballvereinen gab es trotz politischer Unterschiede eigentlich immer einen guten Kontakt; u.a. gab es am 30.10.1932 ein Gesellschaftsspiel zwischen der TuSV und dem bürgerlichen AGBC 09, was dem Grunde nach entsprechend der Statuten der jeweiligen Dachverbände strengstens verboten war. Zum 31.12.1933 löste sich innerhalb der Deutschen Turnerschaft im Kreis IIIb der Spreegau als Dachorganisation für die Turnvereine in der Region Ost von Berlin und Brandburg auf. In der Märkischen Turn-und Sportzeitung vom 10.12.1933 wurde über die Auflösung berichtet, die in Wildau stattfand; nachfolgender Auszug nach Tabelle rechts (Quelle: Stabi ebenda).
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
01.09.1933 | Einführung der Gauligen und der Turnklassen (Quelle: u.a. Fußball-Woche), | Die Altglienicker Vereine wurden dem (Sport)-Gau III- Brandenburg zugeordnet. |
14.12.1933 | Hans von Tschammer und Osten wird zum Reichssportführer ernannt (Quelle: 2*); andere Quelle nennen den 19.07.1933, | |
31.12.1933 | Auflösung des Spreegaus im Kreis III der Deutschen Turnerschaft (Quelle: 5*), | Das Turnen und die Turnspiele (Handball) wurden von der zuständigen Fachverwaltung im Reichsführerring verwaltet. |
1934
Im Jahr 1934 ging der Sportbetrieb in den Verbänden und Vereinen nach der im September 1933 eingeführten Struktur weiter. Im Bereich des Reichs-Sportamtes wurde die Gründung eines Dachverbandes vorbereitet. Hier sind uns die Abläufe ein wenig unklar. Im Januar wurde als Dachverband der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen (DRL) proklamiert. Hinter dem Wort "proklamiert (öffentlich, feierlich verkünden)" steht wohl nicht die Gründung des DRL. Diese wurde erst im Sommer 1934 vollzogen.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
23.01.1934 | Proklamierung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL), | Durchführung des Sportbetriebes in Altglienicke: keine wesentlichen Auswirkungen |
09.03.1934 | Gründungssitzung des DRL, | |
27.07.1934 | Gründung des DRL anlässlich der Kampfspiele in Nürnberg. Die Fachverbände im Reichsführerring werden zu Fachämtern im DRL (Quelle: 2*). |
Etwas verwirrt hat uns eine Veröffentlichung in 5*) Nr. 50 vom 10.12.1934. Hier wurde die Verordnung Nr. 1 des DRL veröffentlicht. Hat man vom Sommer 1934 bis zu diesem Tag nichts im DRL gemacht? In der Verordnung Nr. 1 des DRL kann man lesen, welche Organisation der DRL war und wie sein Verhältnis zu den Fachämtern war. Ob die Fachämter bis zu diesem Zeitpunkt dem Reichsführerring angehörten und ab diesem Tag erst unter dem Dach des DRL tätig wurden, können wir nicht sagen. Diese Übergangszeiten sind schwer zu fassen. In der Verordnung Nr. 2 des DRL ging es um die Erstellung von allgemein gültigen Satzungen für die Ortsgruppen des DRL. Wir gehen hier nicht näher auf diese Organisationsform ein. Es wäre zu verwirrend.
Der gesamte Sport wurde dem neu gegründeten Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL) unterstellt. Seitens der Reichs-Sportführung wurde die gebietliche Gliederung in 16 Sportgaue beibehalten, die nun dem Grunde nach der gebietlichen Gliederung der NSDAP angeglichen wurden. Verschiedene Gebiete wurden zusammengefasst (6-Mitte mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Provinz Sachsen sowie 7-Nordmark mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg, 8-Südwest mit der Pfalz und ab 1935 mit dem Saargebiet).
Reichssportführung- Sportgaue | ||||||||
1- Ostpreußen | 2- Pommern | 3- Berlin-Brandenburg | 4- Schlesien | 5- Sachsen | 6- Mitte | 7- Nordmark | 8- Niedersachsen | 9- Westfalen |
10- Niederrhein | 11- Mittelrhein | 12- Hessen | 13- Südwest | 14- Baden | 14a- Elsaß | 15- Württemberg | 16- Bayern |
Die 15 Fachämter des Reichsführerringes wurden strukturell als Reichsfachämter dem Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL) zugeordnet. Weitere zehn Verbände wurden zu Reichsfachverbänden erklärt. Diese Reichsfachverbände sowie die Deutsche Sporthilfe wurden in die Struktur des DRL aufgenommen.
Reichssportführung- Reichsfachämter | |||||||
1- Turnen, Gymnastik, (MTV Spieß Turnen) | 2- Fußball, Rugby, Kricket (AGBC 09 Fußball) | 3- Leichtathletik | 4- Handball/Basketball (MTV Spieß Handball) | 5- Schwimmen | 6- Schwerathletik | 7- Boxen | 8- Fechten |
9- Hockey | 10- Tennis | 11- Rudern | 12- Kanusport | 13- Eis- und Rollsport | 14- Skilauf | 15- Radfahren |
Reichssportführung- Reichsfachverbände | ||||
16- Deutscher Segler-Verband | 17- Deutscher Bergsteiger-Verband | 18- Deutscher Wanderverband | 19- Deutscher Kegler-Bund | 20- Deutscher Schützen-Verband |
21- Deutscher Gold-Verband | 22- Deut. Bob-/Schlitten-Verband | 23- Deutscher Tischtennis-Bund | 24- Deut. Amateur Billard-Verband | 25- Kampfring Völkische Freikörperkultur |
Im (Sport)-Gau III - Berlin-Brandenburg war die höchste Administration der DRL-Gauführerstab. Diesem stand der DRL-Gauführer vor. Er unterstand direkt dem Reichssportführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Gausportwart, der Gaukassenwart, der Gaudietwart, der Gaujugendwart, die Gaufrauenwärtin, der Gaupressewart und der Gauamtmann. Dem Gauführerstab waren mittelbar die Gaufachwarte der 15 Gaufachämter und der 10 Gauverbände unterstellt (gleiche Struktur wie im Reichssportamt). Der (Sport)-Gau III- Berlin-Brandenburg war in 11 Kreise unterteilt. Berlin war der Kreis 1.
Gauführerstab- Sportkreise | |||||
1- Berlin (mit MTV Spieß und Altglienicke BC 1909) | 2- Jahnkreis (Wittstock/Wittenberge) | 3- Ruppin (Fehrbellin, Lindow) | 4- Barnim, Uckermark | 5- Südmark | |
6- Havelland | 7- Ostmark | 8- Oder | 9- Neumark | 10- Ostlausitz | 11- Westlausitz |
Im Kreis 1-Berlin des (Sport)-Gaus III-Berlin-Brandenburg war die höchste Administration der DRL-Kreisführerstab. Diesem stand der DRL-Kreisführer vor. Er unterstand direkt dem DRL-Gauführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Kreissportwart, der Kreiskassenwart, der Kreisdietwart, der Kreisjugendwart, die Kreisfrauenwärterin sowie der Kreispressewart. Dem Kreisführerstab waren mittelbar die Kreisfachwarte der 15 Sportkreisfachämter und der 10 Sportkreisverbände unterstellt (gleiche Struktur wie im Reichs- bzw. Gausportfachamt).
Kreisführerstab- 1-Berlin (gilt für Fußball); Turnen und Handball siehe unter "Abteilungen" ; noch in Recherche | ||||
1- Ostkreis (Altglienicke BC 1909) | 2- Südkreis | 3- Westkreis | 4- Nordkreis |
Die Sportvereine hatten nach der ersten Gleichschaltung eine einheitliche Führungsstruktur aufzubauen, die als DRL-Vereinsführerstab bezeichnet wurde. Dem Vereinsführerstab stand der DRL-Vereinsführer vor, der direkt dem DRL-Kreisführer unterstellt war. Seine Mitarbeiter im Vereinsführerstab waren sein Stellvertreter, der Oberturn- bzw. Sportwart, der Kassenwart, der Dietwart, der Presswart, der Schriftwart sowie die Frauenführerin. Im Wettkampfbetrieb unterstanden die Vereine dem jeweiligen Kreisfachwart.
1935
In 3*) kann man auf der Seite 150 Informationen über ein Gesetz des Reichs-Innenministeriums finden. Dieses hieß "Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für die Zwecke der Leibeserziehung", welches im Februar 1935 erlassen wurde. Dieses Gesetz verpflichtete die Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer für bestimmte sportliche Lehrveranstaltungen des Reichs-Innenministeriums freizustellen. In einer späteren Gesellschaftsordnung hieß dieser Vorgang sinngemäß "Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen des Sports".
1936
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
23.04.1936 | Erlass über die Bildung des Reichssportamtes für die Angelegenheiten des Sports, welches dem Innenministerium unterstellt wurde und die vollständige Übernahme aller Fachverbände vorbereitete (Quelle: 3*). | |
01. bis 16.08.1936 | Durchführung der Olympischen Spiele in Berlin, | |
30.09.1936 | Auflösung der Deutschen Turnerschaft und weiterer Fachverbände; auch als zweite Gleichschaltung bezeichnet (Quelle: 5*), | Keine Auswirkungen: Die Turner gehörten bereits zum Gau III, Kreis 1-Berlin-Ostkreis. Die D.T. existierte nur noch auf dem Papier. |
05.10.1936 | Neugliederung der Turnkreise in Berlin in Nord, Ost, West, Süd, Mitte (Quelle: 4*) | Die Turner des MTV Spieß wurden Mitglied im Turnkreis Süd. |
01.12.1936 | Erlass des Gesetzes über die Hitlerjugend (Quelle: 3*), |
Bis zu den Olympischen Spiele vom 01. bis 16.08.1936 hatte die Reichssportführung die Existenz der Fachverbände des alten bürgerlichen Sports geduldet, um international zu zeigen, dass verschiedene Maßnahmen der Reichssportführung keinerlei Einfluss auf den Deutschen Sport hätten. Nach den Olympischen Spielen wurden die alten Strukturen des Bürgerlichen Sports aufgebrochen, beseitigt und endgültig und vollständig in die DRL-Fachamtsstruktur überführt. In 3*) liest man auf Seite 187, dass bereits im Jahr 1934 der Reichsjugendführer von Schirach nach Absprache mit Hans von Tschammer und Osten durchsetzen wollte, dass alle jugendlichen Mitglieder der HJ oder Mitglieder des Jungvolks werden sollten. Mit dem Gesetz über die Hitlerjugend vom 01.12.1936 wurde mit der Festlegung einer Dienstpflicht die vollständige Einflussnahme der Reichsjugendführung auf die Jugendlichen in den Vereinen erzielt. Mitgliedschaften von Jugendlichen in Vereinen durften nur erfolgen, wenn vorher die Mitgliedschaft in einer der genannten Organisationen erfolgte. Das führte zu Spannungen zwischen der Reichsjugendführung und den Vereinen bzw. den Fachämtern, die jedoch dem Grunde nach keinerlei Mitsprache bei derartigen politischen Festlegungen hatten.
1937
Im Jahr 1937 kam es durch den immer stärker werdenden Einfluss der politischen Vertreter in den Sportbetrieb und den damit verbundenen Kompetenzgerangel zu vielen Vereinsauflösungen, weil die Vereine die immer größer werdenden Aufgaben nicht mehr bewältigen konnten. Wir wollen an dieser Stelle die Vorgänge im Jahr 1937 nicht weiter erläutern, da hierfür tiefere Recherchen für einzelne Sportarten erforderlich sind. In 3*) kann man viele lesenswerte Informationen finden. Schlussendlich wurde die Gründung eines reformierten Deutschen Sportdachverbandes empfohlen, der 1938 als Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) gegründet wurde.
1938
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
21.12.1938 | Gründung des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL); (Quellen: 1* und 3*).. | keine |
Mit der Überführung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) wurde diese Organisation direkt der NSDAP unterstellt. Durch die Bildung des NSRL verloren die Vereine ihre juristische Selbständigkeit. Ihr Vermögen wurde durch die NSDAP eingezogen und die Vereinsführer konnten nur noch mit Genehmigung der NSDAP berufen und abberufen werden (Quelle: 2*). Hans von Tschammer und Osten, der Mitte 1938 als Staatssekretär im Innenministerium eingesetzt wurde, stand dem NSRL vor. Die unmittelbare Zeit vor der Gründung des NSRL bzw. die Gründung selbst wird in einigen Dokumentationen auch als zweite Gleichschaltung des Sports bezeichnet. In 3*) wird die zweite Gleichschaltung für den Fußball in das Zeitfenster 1936 (Ende der Olympischen Spiele) bis 1940 (Auflösung des D.F.B.) eingeordnet. Nach dem Einmarsch in Österreich wurde die "Ostmark" als 17. (Sport)-Gau gebildet und nach der Annexion des Sudetenlandes wurde dieses zum (Sport)-Gau 18 erklärt. Weitere Gaue wurden später der Gau 19- Danzig-Westpreußen und der Warthegau.
1939
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
01.01.1939 | Der Gau III- Berlin- Brandenburg wurde umbenannt in Gau Berlin-Kurland. | keine |
Mit dem Beginn des 2.Weltkrieges am 01.09.1939 kam es in den Sportarten der Altglienicker Vereine (MTV Spieß Altglienicke - Turnen und Handball und Altglienicker Ballspiel Club 1909 - Fußball) häufig zu Veränderungen in den Spielklassen-Strukturen. Diese Umgestaltungen des Spielbetriebes sind den entsprechenden Seiten dieser Chronik unter "Chronik/Abteilungen/...." zu entnehmen.
1940
Der Deutsche Fußball Bund löste sich zum 01.07.1940 auf, da er nach dem Beginn des Krieges international überflüssig wurde, weil Deutschland aus den internationalen Gremien ausgeschlossen wurde. Das Vermögen wurde durch die Liquidatoren dem NSRL überschrieben. Dieser organisierte über das Reichsfachamt Fußball weitere Länderspiele bis in das Jahr 1942.
1941
Derzeit keine relevanten Vorgänge bekannt.
1942
Die Turner und Turnerinnen (Gymnastinnen) des MTV Spieß Altglienicke wurden in einer Sportzeitschrift letztmalig zum 22.02.1942 erwähnt. Sie sollten einen Wettkampf austragen, zu dem sie aber nicht mehr antraten. Der Altglienicker Ballspiel Club 1909 stellte nach derzeitigen Recherchen am 26.04.1942 seinen Fußball-Spielbetrieb ein, existierte aber "auf dem Papier" weiter.
1943
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
18.02.1943 | Verkündung des "Totalen Krieges" mit Einführung eines 12 Stundentages und einer 7 Tage Arbeitswoche (Quelle: 2*), Damit waren umfangreiche Einschränkungen im Sportbetrieb verbunden, die in den folgenden Monaten zu vielen Abbrüchen bei den Meisterschaften der einzelnen Fachämter führten. | |
März 1943 | Karl Ritter von Hall wurde Nachfolger von Hans von Tschammer und Osten. | keine |
Die Handballer des MTV Spieß Altglienicke nahmen als Spielgemeinschaft Adlershof/Altglienicke zumindest bis zum 24.01.1943 am Spielbetrieb teil. Danach liegen uns keine Informationen mehr vor, da ab diesem Zeitpunkt keine Sportzeitschriften zum Handball mehr vorhanden zu sein scheinen.
1944
Derzeit keine relevanten Vorgänge bekannt.
1945
Die Vereine MTV Spieß Altglienicke von 1883 und Altglienicker Ballspiel Club 1909 existieren über das Ende des 2.Weltkrieges hinaus als juristische Eintragungen. Beide Vereine wurden durch Beschlüsse und Gesetze der Alliierten vom 10.10.1945 bzw. vom 17.12.1945 aufgelöst und verboten. "Wieder"-Gründungen gab es nicht. Der Arbeitersport als selbständige Organisationsform war nach dem Ende des 2.Weltkrieges nicht mehr erforderlich.