TeilB - Datenschutz

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Datenschutzordnung der VSG Altglienicke e.V.
Teil B- Personenbezogene Daten

§ 1 Erhebung personenbezogener Daten
1. Der Verein erfasst auf der Ebene des Vereinsvorstandes für die zentrale Mitgliederdatenbank personenbezogene Daten von Mitgliedern und Mitarbeitern. Die Mitgliedererfassung erfolgt analog über einen schriftlichen Aufnahmeantrag, der beim zuständigen Vorstandsmitglied für Statistik „Beisitzer“ verbleibt. Weiterhin werden die Daten in einer digitalen zentralen Mitgliederdatenbank auf zwei externen Datenträgern erfasst, die das Vorstandsmitglied für Statistik verwaltet. Der Zugriff auf die Datensätze der Datenträger ist passwortgeschützt.
2. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt nach dem Prinzip der Datenminimierung.
3. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses erfasst der Verein insbesondere die folgenden personenbezogenen Daten seiner Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Geburtsort, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern, E-Mail-Adresse sofern angegeben.
4. Während der Mitgliedschaft können weitere zweckgebundene Daten von Mitgliedern oder Mitarbeitern in der zentralen Mitgliederdatenbank mit aufgenommen werden, wie z.B. Informationen zu Übungsleitertätigkeiten, Auszeichnungen, Unterlagen für die Finanzabwicklung usw.
5. Die Mitglieder und Mitarbeiter sind zur Mitteilung bei Veränderungen ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Dazu kann das nachfolgende Mitteilungsblatt genutzt werden Änderungsmitteilung.
6. Sofern gesetzliche Vorgaben dazu verpflichten, muss die VSG Altglienicke e.V. personenbezogene Daten von Teilnehmern abfragen und speichern (z.B. bei Pandemieauflagen).

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Die erfassten personenbezogen Daten der Mitglieder werden im Verein zweckgebunden zum Führen der zentralen Mitgliederdatenbank und damit zur Erstellung von Vereinsstatistiken für Dachverbände und sonstiger Institutionen/Dienstleister sowie zur Information für die Mitgliederversammlungen verarbeitet.
2. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Mitgliedern und Mitarbeitern. Für jede Kategorie von betroffenen Mitgliedern und Mitarbeitern wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

§ 3 Verwendung personenbezogener Daten für den Wettkampfbetrieb
1. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landes- und Sportdachverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, sind personenbezogene Daten der Mitglieder durch die jeweiligen Abteilungen weiterzuleiten, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 4 Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden zweckgebundene personenbezogene Daten in Aushängen, in Vereinszeitungen, in Stadionheften usw. veröffentlicht und können an Presse und Medien weitergegeben werden, sofern die Informationspflicht es verlangt. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, z.B. Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang, einschl. Sportfotos.
2. Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Abteilung) werden zur Darstellung und Nennung im Zusammenhang mit Ehrenlisten, bei persönlichen sportlichen Auszeichnungen, bei größeren sportlichen Erfolgen usw. verwendet und können durch Fotos der betreffenden Mitglieder, Mitarbeiter und Mannschaften ergänzt werden.
3. Von öffentlichen sportlichen Veranstaltungen und von sportlichen Veranstaltungen der Abteilungen des Vereins im ursprünglichen Sinne unserer Vereinsarbeit sowie von Zusammenkünften und Versammlungen einzelner und mehrerer Mitglieder, Teilnehmer und Mitarbeiter vor, nach und außerhalb der sportlichen Veranstaltungen jeweils mit dem Bezug zum satzungsgemäßen Zweck des Vereins (Meisterschafts-/Mannschaftsfotos, Übergabe von Auszeichnungen, gemeinsame Veranstaltungen der Abteilungen außerhalb des unmittelbaren Sportbetriebes usw.) können Fotos angefertigt werden, die zur öffentlichen Darstellung genutzt werden können.
4. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen des Vereins bzw. außerhalb von Zusammenkünften und Versammlungen des Vereins gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

§ 5 Verwendung bei Herausgabe von Mitgliederdaten und Mitgliederlisten
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeitern im Verein insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Speicherung von personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern werden so lange gespeichert, bis die Mitgliedschaft bzw. die Tätigkeit eines Mitarbeiters beendet wird.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern und Mitarbeitern können über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bzw. der Beendigung der Tätigkeit weiterhin gespeichert bleiben, sofern gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Belange dieses erfordern.
3. Personenbezogene Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern und Mannschaften, die in die Vereinshistorie aufgenommen wurden, verbleiben dauerhaft im Bestand der Vereinschronik.
4. Personenbezogene Daten von Teilnehmern (sofern diese zu erheben sind; siehe oben zu Pandemieauflagen) werden auf Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Vorgaben bis zum erstmöglichen Löschungstermin aufbewahrt.  

§ 7 Auskunftsverlangen zu und Löschung von personenbezogenen Daten
1. Der geschäftsführende Vorstand ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig datenschutz@vsg-altglienicke.de.
2. Die Löschung von personenbezogenen Daten, das Abpixeln bzw. Löschen von Fotos oder Fotoausschnitten sowie Anträge auf Einschränkung der Verwendung von personenbezogenen Daten können durch jedes Mitglied und jeden Mitarbeiter bzw. durch jedes ehemalige Mitglied und jeden ehemaligen Mitarbeiter des Vereins unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse datenschutz@vsg-altglienicke.de beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden.

§ 8 Datenverlust
1. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten sind so zu handhaben, dass ein Datenverlust oder ein Datendiebstahl auszuschließen ist. Der Sorgfaltspflicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist jedes Mitglied und jeder Mitarbeiter verpflichtet.
2. Sollten Mängel beim Datenschutz oder anzupassende Festlegungen in dieser Datenschutzordnung erkannt werden, ist jeder verpflichtet, diese umgehend an den geschäftsführenden Vorstand zu melden datenschutz@vsg-altglienicke.de.
3. Bei eventuellem Datenverlust oder Datendiebstahl ist der geschäftsführende Vorstand innerhalb von 24 Stunden zu informieren datenschutz@vsg-altglienicke.de.
4. Bei eventuellen Datenverlust oder Datendiebstahl hat der geschäftsführende Vorstand innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist den Sachverhalt an den Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin unter Beachtung der notwendigen Meldeinformationen zu übermitteln.

§ 9 Sonstiges
1.   Das Erheben, Verarbeiten, Verwenden und Löschen von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Meldung von Unfällen oder Schäden an Versicherungen basiert auf vorgegebenen Vordrucken des Versicherungsgebers und liegt damit nicht in der Verantwortung des Vereins.
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